JUSO reicht Presseratsbeschwerde gegen „Davoser Gipfelzeitung“ ein

11.11.2015

Am 30. Oktober dieses Jahres veröffentlichte die „Davoser Gipfelzeitung“ ein Bild, welches Sozialhilfebeziehende mit Hunden vergleicht. Sie wären alle „schwarz“, „faul“ und „stinkend“ und könnten zudem sowieso „kein einziges Wort Deutsch“ und hätten „noch nie einen einzigen Tag gearbeitet“. Das Bild ist klar rassistisch, menschenverachtend und hat unschöne Konnotationen. Die JUSO Kanton Graubünden hat deshalb Beschwerde beim Presserat eingereicht.
Es ist wahr: Geflüchtete beziehen häufiger Sozialhilfe. Dafür gibt es jedoch gute Gründe. Diese Menschen haben viel durchgemacht, ihre Heimat verlassen und flüchteten unter schwierigsten Bedingungen. Viele Geflüchtete tragen deshalb einen enormen physischen oder psychischen Schaden davon. Doch damit nicht genug, für arbeitsfähige Geflüchtete gestaltet sich die Stellensuche viel schwieriger als für Schweizer_innen, da vielenorts Ressentiments und Vorurteile die allgemeine Meinung prägen. Das von der Gipfelzeitung publizierte Bild ist rassistisch, diffamiert eine gesamte Bevölkerungsgruppe und dient allein dem Schüren von Vorurteilen, Ängsten und Unwahrheiten und hat eine klare Botschaft: Alle Sozialhilfebeziehenden sind faule, stinkende Hunde mit dunkler Hautfarbe. Die JUSO Kanton Graubünden hat deshalb Beschwerde beim Presserat eingereicht.
Der Beitrag ist offen rassistisch und verachtet mit der dargestellten Szenerie eines hilfeberechtigten Hundes, der pauschalisierenden Charakterisierung durch den willkürlichen Kriterienkatalog und die gezielte Irreführung der Leser_innen über die Hilfevergabepraxis der Sozialämter nicht nur die Menschenwürde, sondern ist klar diskriminierend. „Vor allem vor dem Hintergrund der momentan angespannten Weltlage ist die Pietätlosigkeit dieser Publikation ein Umstand, der seinesgleichen sucht. Der Journalist verletzt damit offen den Kodex und die Richtlinien der ‹Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten› und hätte aus all diesen Gründen von einer Publikation des Beitrages absehen sollen“, meint dazu Pascal Pajic, Co-Präsident der JUSO Kanton Graubünden.
Die JUSO Kanton Graubünden fordert deshalb von der „Davoser Gipfelzeitung“:

  • Die Zeitung muss die Erklärung der Rechte und Pflichten von Journalistinnen und Journalisten einhalten. Bei der Veröffentlichung von Beiträgen dürfen klar rassistische, homophobe oder anderweitig diskriminierende nicht berücksichtigt werden.

  • Die „Davoser Gipfelzeitung“ muss sich öffentlich entschuldigen für den hetzerischen und tendenziösen Artikel.


Beitrag Gipfelzeitung
Presseratsbeschwerde der JUSO Graubünden
Medienmitteilung