Mutterschaftsbeiträge

23.10.2020 - Andrin Ehrler
Jetzt unterschreiben

Ein Komitee aus Organisationen und Einzelpersonen hat sich dazu entschieden das Referendum gegen die Abschaffung der Mutterschaftsbeiträge zu ergreifen.

Ausgangslage

Letztes Jahr gab es eine Vernehmlassung zum Mantelgesetz „gr- flex“, welches in vielen Bereichen die Verpflichtungen des Kantons flexibler gestalten wollte. Die Vernehmlassung ist durchgefallen. Jetzt versucht die Regierung offenbar, dieses durch die Hintertür doch noch umzusetzen. In der Vernehmlassung gab es lediglich vier Stellungnahmen für die Abschaffung der MuBe, jedoch fünf für deren Beibehaltung.

Zur Botschaft, die der Grosse Rat überwiesen hat, gab es keine Vernehmlassung, so dass sich die Verbände gar nicht äussern konnten.

Nun hatte die Regierung direkt eine Botschaft an den Grossrat gesendet, statt einer Vernehmlassung. Dadurch konnten die Organisatoren nichts in die Hand nehmen.

In der August Session des Grossen Rates wurde die Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung – Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge angenommen (mit 69 : 26 Stimmen). Die Aufhebung der Mutterschaftsbeiträge geht hauptsächlich auf Kosten von alleinerziehenden Frauen und Working Poor. Wir sind dagegen, dass man den ärmsten Familien Unterstützungsbeiträge streicht und bedauern diesen Entscheid sehr.

Inhalt

Seit 1992 gibt es in Graubünden für finanziell schlecht gestellte Mütter die Möglichkeit, im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes Unterstützung durch Mutterschaftsbeiträge zu erhalten. Diese ermöglichen ihnen eine Verschnaufpause, eine unbelastete Zeit mit dem Baby, um ihre berufliche und private Situation neu zu organisieren.

In der Augustsession hat der Grosse Rat beschlossen, das Gesetz über Mutterschaftsbeiträge aufzuheben. Dies unter dem Titel «Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung».

Dabei handelt es sich um eine Mogelpackung. Denn der tatsächliche Nutzen für die familienergänzende Kinderbetreuung ist sehr überschaubar und entfaltet nur sehr punktuell eine Wirkung. Gar keine Unterstützung ergibt sich dabei für die Familien.

Die betroffenen Personen, überwiegend junge alleinerziehende Frauen mit Kindern, haben einzig die Möglichkeit Sozialhilfe zu beziehen.

Es werden also noch mehr Familien und Kinder als bisher Sozialhilfe beantragen müssen. Die finanzielle Situation dieser Familien verschlechtert sich deutlich, auch im Vergleich zur bisherigen Lösung mit den Mutterschaftsbeiträgen.

Für die Gemeinden entstehen zusätzliche Kosten. Diese werden durch die vorgesehenen Kompensationen nur ungenügend abgefedert. Gerade im Rahmen der Pandemie stehen diese ohnehin unter finanziellem Druck.

Was wir wollen, ist eine wirkungsvolle Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Und dass das Thema Familienarmut gesondert angegangen wird.

Unsere Argumente

1. Keine Familienpolitik auf dem Buckel der Ärmsten!

Mit der Aufhebung des Gesetzes über die Mutterschaftsbeiträge verlieren gerade die Schwächsten unserer Gesellschaft eine wesentliche vorübergehende Unterstützung.

2. Nicht noch mehr junge Menschen in die Sozialhilfe schicken!

Schon jetzt ist jede dritte Person, die Sozialhilfe bezieht, jünger als 18. Jahre. Wir wollen diese Situation nicht noch weiter verschlechtern. Denn es ist sehr schwer, aus der Sozialhilfe herauszufinden, wenn man einmal darauf angewiesen ist. Durch die weiter vorhandene Stigmatisierung von Sozialhilfe Empfangenden und dem Druck aus politischen Kreisen getrauen sich viele Berechtigte gar nicht diese ihnen zustehende Hilfe anzunehmen.

3. Arbeitende Ein-Eltern – und « working poor » Familie fallen durch die Maschen!

Dank den Mutterschaftsbeiträgen konnten auch Personen mit kleinem Budget, nach den 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung, einen unbezahlten Urlaub beziehen, um das Kind noch einige Zeit selbst zu betreuen. Für Sozialhilfe sind diese Personen jedoch nicht berechtigt.

4. Die Gemeinden werden belastet

Die Mutterschaftsbeiträge gehen zu Lasten des Kantons. Mit deren Streichung werden die betroffenen Familien in Zukunft die Sozialhilfekosten der Gemeinden erhöhen.

Der Kanton will sich als Kompensation neu an den Kosten der familienergänzenden Betreuung vierjähriger Kinder beteiligen.

Diese Rechnung wird für die Gemeinden kaum aufgehen, besonders nicht angesichts der Pandemie mit ihren noch unklaren Kostenfolgen.

5. Graubünden braucht eine zukunftsfähige Familienpolitik

Wir fordern statt dieser unbefriedigenden Scheinlösung, eine zukunftsfähige Familienpolitik. Und eine nachhaltige und umfassende Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im ganzen Kanton.

2 Wochenvaterschaftsurlaub kompensieren unmöglich 10 Monate Mutterschaftsbeiträge.

6. Frauenberufe sind systemrelevant

Schön wurde während der Coronakrise für sie geklatscht. Mit diesem Entscheid werden sie ein weiteres Mal ins Abseits gestellt.

Wem nützen die Mutterschaftsbeiträge?

Die Zahlen des BFS zeigen, dass die Anzahl Empfängerinnen und Empfänger von Mutterschaftsbeiträgen relativ klein ist. Zwischen 2009 und 2018 bezogen durchschnittlich 247 Personen pro Jahr Mutterschaftsbeiträge. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Mutterschaftsbeiträgen an der ständigen Wohnbevölkerung (Mutterschaftsbeitragsquote) betrug in den letzten zehn Jahren, d.h. zwischen 2009 und 2018, durchschnittlich 0,13 Prozent. Zum Vergleich: Die Sozialhilfequote lag in dieser Zeit bei durchschnittlich 1,24 Prozent. Als Fall wird die gesamte Unterstützungseinheit bezeichnet. Sie besteht mindestens aus dem betreuenden Elternteil und dem neugeborenen Kind. Es können aber auch weitere im selben Haushalt lebende Personen dazugehören (z.B. der zweite Elternteil, weitere Kinder). Gemäss BFS lag die Fallzahl bei durchschnittlich 80 Fällen pro Jahr. In den letzten Jahren sind die Fallzahlen tendenziell sinkend. Zwischen 2009 und 2018 bezogen durchschnittlich fünf Prozent der Familien aller Neugeborenen Mutterschaftsbeiträge. (Botschaft der Regierung (S. 957))

Im Jahr 2018 wurden 1794 Kinder geboren worden. Im selben Jahr bezogen 239 Personen Mutterschaftsbeiträge. Die Ausgangslage bedeutet , dass in jeder Schulklasse ein Klassenmitglied mithilfe des Mutterschaftsbeitrags unterstützt worden ist.

Beispiele

Gerne möchten wir Ihnen anhand zwei Beispielen aufzeigen, wie es sein wird wenn die MUBE abgeschafft werden.

1. Beispiel Frau P.

Frau P. arbeitet in einem Spital als Pflegefachfrau und ist schwanger. Während der Schwangerschaft ging die Beziehung auseinander. Frau P. ist verzweifelt und es geht ihr psychisch nicht gut. Sie ist nun auf sich selbst gestellt und steht vor der schwierigen Aufgabe, ihr Kind allein zu betreuen. Ihr soziales Netz ist klein und ihre Familie lebt weit entfernt.

Dank der MUBE kann sie 10 Monate ihr Kind selbst betreuen. Besonders wichtig ist, dass sie sich dadurch von den vielen schlaflosen Nächten erholen kann. (Ihr Kind ist ein „Schreibaby“) Bei der MUBE-Berechnung wurden die Unterhaltszahlungen des Kindsvaters selbstverständlich abgezogen. Frau P. kann ihre Arbeitsstelle behalten und nach der Zeit der Mutterschaftsbeiträge mit 60% weiterarbeiten. Diese langfristige Lösung dank der MUBE hat ihr eine gute Berufsintegration ermöglicht.

Ohne MUBE hätte Frau P. nach 14 Wochen weiterarbeiten müssen. Wie sie als alleinbetreuende Mutter ihren belastenden Alltag gemeistert hätte, ist sehr ungewiss.

2. Beispiel Frau A. und Herr M.

Die beiden jungen Leute sind Mitten in der Ausbildung, als Frau A. ungeplant schwanger wird. Frau A. entscheidet sich gegen einen Abbruch der Schwangerschaft. Sie kann mit ihrer Lehrstelle vereinbaren, nach der Geburt ein Jahr ihre Ausbildung zu unterbrechen, um dann Schule und Ausbildung fortzusetzen. Herr M. ist im letzten Lehrjahr und wird 5 Monate nach der Geburt seinen Abschluss machen und dann für den Unterhalt der jungen Familie aufkommen.

Dank der Mutterschaftsbeiträge kann das Paar die fünf Monate, bis Herr M. seinen Abschluss gemacht hat, gut überbrücken. Bei der Berechnung der MUBE wurden auch die Verpflichtungen der Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern in Ausbildung berücksichtigt. Nach der Geburt kann sich Frau A. ganz ihrem Kind widmen und dadurch ein gutes Bonding aufbauen. Später werden die beiden Familien bei der Betreuung des Kindes mithelfen und Frau A. wird ihre Berufsausbildung abschliessen können.

Ohne MUBE hätte Frau A. ihre Ausbildung nicht für ein Jahr unterbrechen können und hätte den in 14 Wochen verpassten Schulstoff nachholen müssen. Ihr Kind hätte sie in

Betreuung geben müssen. Das Risiko wäre gross gewesen, dass Frau A. ihre

Ausbildung abgebrochen hätte.

Verlauf der Kampagne

Mit mehreren Organisationen und Privatpersonen werden wir die Unterschriften zusammentragen. Unser Ziel ist es, dies bis Ende November zu haben. Die Referendumsfrist läuft am 8. Dezember aus.

Ein Komitee aus Organisationen und Einzelpersonen hat sich dazu entschieden das Referendum gegen die Abschaffung der Mutterschaftsbeiträge zu ergreifen. Diese Medienkonferenz soll die Öffentlichkeit über dieses Vorhaben und die Beweggründe informieren.

(Foto Oliva Aebli/Südostschweiz)