Einführung der Fahrkostenrückerstattung

09.04.2017

Der Vorstand der Juso Graubünden arbeitete an der vergangen Retraite ein System aus, mit dem Parteimitglieder die Chance erhalten, sich einen Anteil an den durch offizelle Anlässe der Juso entstandene Fahrkosten rückerstatten zu lassen.
Alle Mitglieder der Juso Graubünden können sich nun einen Teil der Fahrkosten, die bei offiziellen Parteiveranstaltungen anfallen, per Antrag mit beiliegendem Formular an den Vorstand rückerstatten lassen. Wir möchten damit allen Mitgliedern ermöglichen, sich unabhängig von Budgets für ihre Interessen einzusetzen und möglichst oft und zahlreich an unseren Anlässen zu erscheinen. Dies stellt besonders im Bergkanton Graubünden für einzelne Mitglieder finanzielle Hürden dar. Deshalb erachtet es der Vorstand der Juso GR als sinnvoll, einzelne Mitglieder zu entlasten.
Die Rückerstattung richtet sich aber prinzipiell an Personen, die auf dieses Geld angewiesen sind. Deshalb bitten wir unsere Mitglieder, auf die finanziellen Mittel unserer Sektion Rücksicht zu nehmen und nicht bei jeder Kurzfahrt einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen.
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